Die Helfersprecher
Die Helfersprecher vertreten die Belange der Helfer gegenüber dem OB (§ 25 (1) Helferrichtlinie).
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
(1) Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Sprecher wenden.
(2) Die Wahrnehmung seiner Funktion als Sprecher entbindet den Helfer nicht von der Erfüllung der ihm ansonsten obliegenden Aufgaben.
(3) Der Helfersprecher wirkt insbesondere mit bei der
- Berufung und Abberufung von Führungskräften,
- Entlassung eines Helfers ohne dessen Antrag,
- Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Helfern untereinander oder mit dem OB auf Antrag eines der Betroffenen,
- Einrichtung und Ordnung der Unterkünfte,
- Dienst- und Ausbildungsplangestaltung,
- Berufung und Abberufung des Ortsbeauftragten.
(4) Der Helfersprecher kann Sprechstunden in der Unterkunft abhalten. Zeitpunkt und Ort sind mit dem OB abzustimmen.
Der Hsp wird von den Helfern seines OV gewählt. Wählbar ist jeder aktive Helfer und Reservehelfer, der dem THW seit mindestens zwei Jahren angehört. Orts- und Kreisbeauftragte sind nicht wählbar (§ 29 (1) Helferrichtlinie).
Helfersprecher ist eine Zusatzfunktion.