Örtliche Gefahrenabwehr - Eigentumssicherung
Unter dem Begriff Eigentumssicherung sind alle Maßnahmen definiert, die dazu dienen, fremdes Eigentum vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Eine Eigentumssicherung wird in aller Regel nach Ereignissen wie Einbruch oder mutwilliger Beschädigung durchgeführt. Aber auch Ereignisse wie z.B. Notöffnungen durch Polizei oder Feuerwehr, Unfälle, Schadensfeuer und Naturereignisse (Sturm, Hagel,…) können dafür der Auslöser sein.
Für die Polizei ist die Eigentumssicherung auch im Falle einer erforderlichen Verwahrung interessant. (Eine Verwahrung erfolgt immer dann, wenn eine Einsatzstelle z.B. nach einem Brand oder Gewaltverbrechen zur Spurensicherung verschlossen werden muss.
Das THW strebt mit dieser Art der Hilfeleistung keinesfalls einen “Wettbewerb” mit den Handwerksbetrieben an!
Vielmehr wollen wir – mit der Durchführung solcher Maßnahmen – öffentlichen Anforderern gegenüber die Möglichkeit schaffen (insbesondere Nachts und am Wochenende), eine durch Schadensereignisse entstandene Öffnung kurzfristig behelfsmäßig verschließen zu können, wenn kein Handwerksbetrieb erreichbar ist.
Dabei soll die Schadensgröße keine Rolle spielen – Material für bis zu 50m² ist stets bevorratet.
Alle Konstruktionen werden so ausgeführt, dass ein einfaches Öffnen des Verbaus ohne Hilfsmittel nicht möglich ist.
Anforderung der ÖGA Eigentumssicherung erfolgt über die Integrierte Leitstelle Konstanz:
Anforderung THW Radolfzell zur Eigentumssicherung
Telefon: 112